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Jahreswechsel: Worauf man achten sollte
Neues Jahr, neue Regeln! Pflegestufenhefte, Sitzungszähler, Verschreibungen: Verpassen Sie keinen Schritt, um 2024 ganz entspannt zu beginnen. Alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Akten ab Januar gut zu verwalten. 🎉
Jahreswechsel: Worauf man achten sollte
Neues Jahr, neues Steuerjahr: Was man wissen sollte 🎉
Mit Beginn des neuen Jahres können sich mehrere praktische Fragen stellen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind:
- Pflegehefte und Bänder für Nadeldrucker 📒🖨️:
Wenn Sie Hefte benutzen, ist es zwingend erforderlich, ein neues Heft für das Jahr zu beginnen, auch wenn das Dezemberheft noch nicht abgeschlossen ist.
Für die Bänder der Nadeldrucker können Sie diese weiterhin für die Bescheinigungen verwenden, aber achten Sie darauf, alle Bescheinigungen für das Jahr 2024 zu bündeln.
Verschreibungen und Sitzungszähler 🧩📆:
- Gewöhnliche Erkrankung ✅ :
Der Sitzungszähler und die Anzahl der pathologischen Situationen werden am 1. Januar auf null gesetzt. Das laufende Rezept kann weitergeführt werden.
- Akute Erkrankung 🚨 :
Sie setzen die laufende Verschreibung ohne Zurücksetzung des Zählers fort, da diese Erkrankung von Datum zu Datum gewährt wird.
- Chronische Erkrankung ♾️ :
Der Sitzungszähler wird zurückgesetzt, aber das Rezept bleibt gültig. Der schriftliche Bericht ist 1x/Jahr abrechenbar.
- Schwere Pathologien und Palliativpflege 💪 :
Keine Sitzungsgrenze, Verschreibungen ohne Unterbrechung - Postpartum 👶 :
Die 9 Sitzungen sind 1x pro Schwangerschaft abrechenbar, die Zähler werden nicht zurückgesetzt.
ASK