Bescheinigung ausgehändigt und nicht bezahlt
Kinesitherapeuten, wissen Sie, was zu tun ist, wenn ein Patient seine Behandlung nicht bezahlt? Entdecken Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, die Lösungen, um sich zu schützen und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Bescheinigungen, Schulden, Versicherungen: alles, was Sie wissen müssen, um gelassen zu bleiben! 💪
Die Bescheinigung über erbrachte Leistungen (BEL für Eingeweihte) ist das Dokument, das es Ihrem Patienten ermöglicht, von seiner Krankenkasse erstattet zu werden😊
Der Kinesitherapeut verpflichtet sich dann, für die erbrachten Leistungen verantwortlich zu sein, und die Krankenkasse wird im Gegenzug den Betrag der Leistungen erstatten (oder im Rahmen der Drittzahlerregelung bezahlen), deren Nomenklaturcode angegeben ist💪
Laut Gesetz müssen wir dem Patienten die Bescheinigung über erbrachte Leistungen so schnell wie möglich und spätestens 2 Monate nach Ende des Monats aushändigen, in dem wir die Leistungen erbracht haben⏳
Dennoch können wir im Falle eines Versehens oder wenn wir auf eine Zustimmung des Vertrauensarztes warten, bis zu 2 Jahre nach Beginn der Behandlung abrechnen🗓️
Allerdings verpflichtet uns das Steuergesetzbuch – und leider für uns –, die Bescheinigung über erbrachte Leistungen bei der Leistungserbringung auszustellen, unabhängig davon, ob der Patient Sie bezahlt oder nicht😕
Was bedeutet das, und welche Lösungen gibt es, um uns, Kinesitherapeuten, zu schützen?
In der Praxis:
- wenn der Patient uns sofort bezahlt, sei es bar oder auf elektronischem Weg (Zahlterminal/Payconiq/QR-Code) :
händigen wir ihm die Bescheinigung über erbrachte Leistungen zusammen mit der Quittung aus (die wir nicht abtrennen) mit dem Vermerk des erhaltenen Betrags💸
- wenn der Patient uns zeitversetzt bezahlt, sei es in bar oder per Banküberweisung, sind wir verpflichtet, die BEL auszuhändigen und im Bereich der Quittung unten auf der Seite den Betrag „0“ anzugeben😐
Wir empfehlen Ihnen dringend, ein Dokument namens „Schuldanerkennung“ zu erstellen und dieses vom Patienten UND vom Kinesitherapeuten unterschreiben zu lassen (mit Kopie des Personalausweises)✍️
Wenn die BEL ausgehändigt wurde und Sie die Honorare noch nicht erhalten haben :
Es gibt Versicherungen und Gewerkschaften der Selbstständigen, die bei Nichtzahlungen einspringen. Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Gewerkschaft der Selbstständigen, um mehr zu erfahren🤝. Leider gibt es im Allgemeinen einen Mindestbetrag, bevor diese Versicherungen eingreifen; dieser liegt je nach Versicherung um 500.00€💶. Das bedeutet, dass jeder Betrag unter 500.00€ nicht durch die Versicherung gedeckt ist.
ASK empfiehlt Ihnen dringend, die Leistungen des Patienten bei jeder Sitzung bezahlen zu lassen (mit oder ohne Drittzahlerregelung) und bei einer hohen Rechnung eine Rechnung vom Typ Drittzahlerregelung an die Krankenkasse zu erstellen📄
ASK stellt seinen Mitgliedern die Vorlagen zur Verfügung😊
Charline und Julie