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Aktuelles 15/07/2025

Lektüre des Gesetzentwurfs VDB

Der Gesetzentwurf Vandenbroucke stellt die Regeln auf den Kopf: eingeschränkte Tariffreiheit, verpflichtende Digitalisierung, Beihilfen den Konventionierten vorbehalten, Druck der Krankenkassen… Auch ein Ende der Diskriminierung bei der Erstattung.

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healthcare is in danger

📘 WISSENSWERT VOR DEM LESEN:

Julie hat den Gesetzesentwurf von Vandenbroucke sorgfältig gelesen, der hier vollständig verfügbar ist:

https://vandenbroucke.belgium.be/sites/default/files/2025-06/Hervorming…

👉 Die Schlussfolgerungen dieser Zusammenfassung beruhen auf ihrer aufmerksamen Lektüre. Es können sich Interpretationsfehler einschleichen, da sie keine Juristin ist. Das Team von ASK bereitet sich darauf vor, sehr bald zu reagieren, auch wenn einige unsere Position bereits gesehen haben dürften.

 

📣 REFORM DER GESUNDHEITSVERSORGUNGSABKOMMEN: WAS ÄNDERT SICH FÜR UNS, DIE KINES!

Der Gesetzesentwurf von VDB stellt die Spielregeln auf den Kopf. Das Wichtigste auf einen Blick 👇

🔹 1. DIE KONVENTIONIERUNG WIRD STÄRKER REGLEMENTIERT UND ZENTRALISIERT

Die Abkommen werden auf nationaler Ebene berechnet (und nicht mehr auf regionaler)

Bei fehlendem Abkommen wird der König die für alle verbindlichen Höchsttarife festlegen, einschließlich für Kinesitherapeuten

Keine freien Tarife mehr zwischen zwei Abkommen: Es gilt der vorherige Tarif bis Ende Februar oder bis zu einem neuen Abkommen

➡️ Der Kinesitherapeut wird in den Zwischenzeiten nicht mehr frei außerhalb einer Konvention praktizieren können.

🔹 2. LIKIV-HILFEN GIBT ES NUR NOCH FÜR KONVENTIONIERTE

Qualitätsprämie, Telematik und Praxisbeihilfen sind den Konventionierten vorbehalten

➡️ Dekonventioniert sein = keine Prämie, einschließlich der Qualitätsprämie

🔹 3. NACHTRÄGE KÖNNEN DEINEN KONVENTIONSSTATUS ÄNDERN

Im Fall eines Nachtrags kann eine ausbleibende Antwort dich automatisch zum Konventionierten machen

➡️ Man muss bei jedem Nachtrag sehr aufmerksam sein und fristgerecht reagieren.

🔹 4. SCHRITTWEISE ABSCHAFFUNG DER TARIFLICHEN FREIHEIT

Ab 2028 wird selbst bei Dekonventionierung eine gesetzliche Obergrenze für Zuschläge eingeführt:

- max. +25 % in der Praxis

- max. +125 % im Krankenhaus

➡️ Das ist das Ende der freien Tarife, selbst außerhalb einer Konvention. Beispiel: 30,80 € + 25 % = 38,50 € selbst wenn Sie 45 Min. mit dem Patienten arbeiten!

🔹 5. TARIFÜBERSCHREITUNGEN WERDEN FÜR KONVENTIONIERTE EINGERAHMT

In das „Maximum zu fakturieren“ für den Patienten integriert

➡️ Dieser Punkt ist hinsichtlich der Anwendung auf Kines noch unklar.

🔹 6. KEINE KONVENTION = KEINE INDEXIERUNG

➡️ Die Indexierung gilt nur, wenn ein Abkommen fristgerecht unterzeichnet wird und weder gekündigt noch abgelehnt wird.

🔹 7. DAS LIKIV KÖNNTE DIE NOMENKLATUR OHNE DEN TECHNISCHEN RAT DER KINESITHERAPIE ÄNDERN

➡️ Mögliche Aufwertungen … aber auch Streichungen oder Einschränkungen ohne Zustimmung des technischen Kine-Rates.

🔹 8. VERPFLICHTENDE DIGITALISIERUNG

Ab Juli 2026: Schluss mit Papier für Kines (Abrechnung, Bescheinigungen, eAgreement …)

➡️ Alle Kinesitherapeuten müssen über eine MyCareNet-kompatible Software verfügen.

⚠️ Heuchelei: Die Digitalisierung wäre seit Sept. 2023 in Kraft … laut dem Minister!

🔹 9. DIE KRANKENKASSEN WERDEN BEI IHREN AUSGABEN STÄRKER KONTROLLIERT

Ein Teil ihres Budgets wird künftig einbehalten und ihnen nur ausgezahlt, wenn sie die vorgesehenen Ausgaben einhalten.

➡️ Das setzt ihren Betrieb direkt unter Druck: Man kann mit mehr Kontrollen bei den 18+-Abkommen, E, Fa/Fb, den ärztlichen Verordnungen und den Erstattungen rechnen … gerechtfertigt oder nicht.

🔹 10. MEHR TRANSPARENZ FÜR PATIENTEN

LIKIV-Suspendierung oder Verbot der Drittzahlerregelung: online sichtbar

➡️ Der Patient wird sofort wissen, ob du auf einer schwarzen Liste stehst.

🔹 11. VERSCHÄRFTE SANKTIONEN

Mögliche Suspendierung der LIKIV-Nummer anstelle einer Geldbuße

Es ist unmöglich, Leistungen nachträglich über die Drittzahlerregelung laufen zu lassen

➡️ Eine Suspendierung = keine Erstattung für die Patienten möglich.

🔹 12. ENDE DER DISKRIMINIERUNG BEI DER ERSTATTUNG ZWISCHEN KINES

Gleiche Erstattung für die Patienten, unabhängig davon, ob der Kinesitherapeut konventioniert ist oder nicht

➡️ Ende eines wichtigen Hebels, um die Konventionierung zu erzwingen.

 

💡 FAZIT

Diese Reform vermittelt durch einen strengen Rahmen und feste Fristen den Eindruck eines stabileren Systems, tatsächlich schränkt sie jedoch den Handlungsspielraum der Leistungserbringer ein und korrigiert die Ungleichgewichte im Kräfteverhältnis gegenüber den Behörden nicht.

Ein „Erfolg“ ist die Abschaffung dieser lang erwarteten Diskriminierung … aber zu welchem Preis?

Dieser Gesetzesentwurf schränkt die Freiheit des Kinesitherapeuten stark ein: eingeschränkte Tarifautonomie, nahezu obligatorische Konventionierung, beschleunigte Digitalisierung, erhöhter Druck durch die Krankenkassen.

Daher schlagen wir in Zusammenarbeit mit Ärzten, Logopäden, Zahnärzten und anderen (para)medizinischen Berufen eine sichtbare Bekundung unserer Ablehnung dieses Gesetzesentwurfs vor.

 

📌 Der Verband ASK verfolgt dieses Projekt sehr genau. Wenn dir diese Zusammenfassung nützlich war, teile sie mit deinen Kolleginnen und Kollegen, damit auch sie informiert sind.

Und zögere nicht, dein Empfinden oder deine Position zu diesem Gesetzesentwurf zu kommentieren.

 

Das Team von ASK

 
 

 

 

 

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