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Aktuelles 21/07/2025

Was ich wissen muss, um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten

Wenn Sie sich als Selbstständiger niederlassen, arbeiten Sie auf eigene Rechnung, auch wenn Sie mit einer Praxis zusammenarbeiten. Sie sind frei, aber Sie sind auch verantwortlich. Und Sie müssen darauf achten, nicht wie ein verkappter Arbeitnehmer/Scheinselbstständiger behandelt zu werden.

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Ce que je dois savoir pour éviter d’être un faux-indépendant
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Ich bin selbstständig, nicht angestellt: Was ich wissen muss, um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten

Wenn du als Selbstständiger startest, arbeitest du auf eigene Rechnung, auch wenn du mit einer Praxis zusammenarbeitest. Du bist frei, aber du bist auch verantwortlich. Und du musst darauf achten, nicht als verdeckt angestellt/Scheinselbstständiger behandelt zu werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest:

Was es wirklich bedeutet, selbstständig zu sein:

Du hast keinen Chef: Niemand darf dir Arbeitszeiten oder eine Arbeitsmethode vorschreiben oder dir direkte Anweisungen geben.

Du organisierst deine Tätigkeit, wie du willst (Arbeitszeiten, Terminplanung, Urlaub…).

• Du trägst deine eigenen Risiken und Kosten: Steuern, Sozialbeiträge, Berufshaftpflichtversicherungen usw.

Du legst deine Tarife fest (außer bei einer klaren schriftlichen Vereinbarung über die finanziellen Bedingungen).

⚠️ Achtung: Wenn eine Praxis...

• dir feste Arbeitszeiten vorschreibt,

• dich bei Abwesenheit sanktioniert,

• von dir verlangt, jede Handlung zu rechtfertigen,

• es dir verbietet, woanders zu arbeiten,

ohne Diskussion ihre eigenen Patienten und ihr Material vorgibt,

• oder dir ein festes monatliches Gehalt "auszahlt",

...dann handelt sie wie ein Arbeitgeber, und die Zusammenarbeit ist wahrscheinlich illegal.

Das kann zu steuer- und sozialrechtlichen Sanktionen für beide Parteien führen, und du riskierst, im Streitfall oder bei einem Unfall nicht korrekt abgesichert zu sein.

Was das belgische Gesetz sagt: die Vertragsfreiheit der Parteien

• Als Selbstständiger musst du eine klare Zusammenarbeitsvereinbarung abschließen, in der ausdrücklich festgelegt wird, dass:

o Du bei der Organisation deiner Arbeit frei bist,

o Du in keinem Unterordnungsverhältnis stehst,

o Du unter deiner eigenen Verantwortung arbeitest,

o Und du deine Leistungen selbst in Rechnung stellst.

Auch wenn der Vertrag "Vereinbarung für Selbstständige" heißt, kommt es nicht auf den Titel an, sondern auf die Realität vor Ort. Wenn du dich wie ein Angestellter verhältst, können die LSAV oder der Fiskus deine Situation umqualifizieren.

Im Zweifel oder bei Streit...

Wende dich an ASK; sie können dich bei Bedarf an einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt weiterleiten.

Er oder sie kann:

• dir helfen, deine Rechte und Pflichten zu verstehen;

• deine Zusammenarbeitsvereinbarung vor der Unterzeichnung prüfen oder gegenlesen;

• und dich im Konfliktfall oder bei einer Umqualifizierung durch die LSAV oder den FÖD Finanzen verteidigen.

Zusammengefasst: 4 goldene Regeln

1. Du entscheidest selbst über deine Terminplanung.

2. Du bewahrst deine Unabhängigkeit bei der Ausführung der Arbeit.

3. Du nimmst Patienten frei an oder lehnst sie ab.

4. Du erhältst keine direkten Anweisungen wie ein Angestellter.

ASK

Eine Frage? Ein Streitfall? Wir begleiten dich.