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Häufige Fragen

Alles, was Sie über die Mitgliedschaft, die Nomenklatur und die Konventionierung wissen müssen.

Wie wende ich die Drittzahlerregelung bei den Krankenkassen an?

Sie müssen eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung erstellen, die eine Liste der Patienten, ihre ENSS-Nummer, den geforderten Betrag, das Datum der Rechnung und die entsprechende Nummer der PB enthält. Ein Beispiel für eine Rechnung finden Sie in unseren nützlichen Dokumenten.

Wie lange ist die Zahlungsfrist der Drittzahlerregelung bei den Krankenkassen?

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eingang der Rechnung bei der Krankenkasse folgt, vorausgesetzt diese ist spätestens am 20. des Monats eingegangen.

Beispiel :

Rechnung bei der Krankenkasse eingegangen am 15. Dezember → Zahlung spätestens am 30. Januar.
Quelle : Belgisches Staatsblatt vom 13.10.2017 – 2017/31066

Darf ich Verzugszinsen von den Krankenkassen verlangen?

Ja, Sie dürfen Verzugszinsen von den Krankenkassen verlangen.
Obwohl diese Zinsen in der Regel gering sind, ist es wichtig, sie einzufordern, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Verfahren:

    • Senden Sie zunächst eine erste Mahnung, ohne Verzugszinsen zu erwähnen.
    • Wenn keine Antwort oder Zahlung eingeht, können Sie anschließend die Verzugszinsen in ein Folgeschreiben aufnehmen.
Wie berechne ich die Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen werden auf den Betrag inklusive aller Steuern der unbezahlten Rechnung(en) berechnet. Hier die Schritte:

Multiplizieren Sie den geschuldeten Betrag mit dem Jahreszinssatz, um den Betrag der Jahreszinsen zu erhalten.

Teilen Sie diesen Betrag durch 365 Tage, um die Tageszinsen zu erhalten.

Multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der Verzugstage.

Beispiel:

  • Geschuldeter Betrag: 1 000 €
  • Jahreszinssatz: 10 %
  • Verzug: 15 Tage
  • 1000×10%=100 (Jahreszinsen)
  • 100 / 365 = 0,27€ (Tageszinsen)
  • 0,27×15=4,10 € (Zinsen für 15 Tage Verzug)
Darf ich Sitzungen abrechnen, die ich bei Familienmitgliedern durchführe, auch wenn wir unter demselben Dach wohnen?

Ja, das ist erlaubt.

Mein Patient hatte bereits 9 Kinesitherapie-Sitzungen für ein Problem und kommt für ein anderes Problem zurück. Was tun?

Nehmen wir ein Beispiel: Mein Patient hatte bereits 9 Sitzungen für das linke Knie und kommt mit einer Verordnung für 9 Sitzungen wegen Nackenschmerzen zurück.



Sie müssen bei der Krankenkasse einen Antrag für eine neue pathologische Situation stellen. Tatsächlich: 1 pathologische Situation pro Diagnose.

Der Antrag für eine zweite laufende Pathologie beendet den Zähler der ersten nicht. Sie dürfen die Intake bei der 1. Sitzung nicht erneut beantragen, da sie nur 1x/Jahr/Patient abrechenbar ist.

Um also auf das Beispiel zurückzukommen: Sobald Sie die Genehmigung für die Nackenschmerzen haben, verwenden Sie den Code, der den ersten 9 Sitzungen entspricht (567011). Kommt der Patient später mit einer Verordnung für sein linkes Knie zurück, können Sie problemlos mit dem Zähler für diese Pathologie fortfahren, nämlich 560011.