Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Mitgliedschaft, die Nomenklatur und die Konventionierung wissen müssen.
Mein Patient hat 18 Sitzungen in laufender Pathologie im Kalenderjahr verbraucht. Was kann ich tun?
Auf wie viele perinatale Sitzungen hat meine Patientin Anspruch?
Darf man 2 Fa-Pathologien kumulieren?
Nein, die Genehmigung der neuen Fa-Pathologie durch die Krankenkasse hebt die erste ab dem Datum der neuen Genehmigung automatisch auf; die verbleibenden Sitzungen gehen also verloren.
Die für die Gewährung einer Genehmigung der Krankenkasse erforderlichen Daten bleiben hingegen 6 Monate gültig, es ist daher sinnvoll, vor dem Einreichen des 2. Antrags so lange wie möglich zu warten.
Mein Patient geht zu 2 Kinesitherapeuten für 2 verschiedene Pathologien. Wie läuft das ab?
- Der Patient darf nicht zwei Sitzungen am selben Tag haben, sonst wird eine der beiden Sitzungen nicht erstattet.
Empfohlene Organisation:
- Jeder Kinesitherapeut muss seine eigene ärztliche Verordnung haben.
- Jeder Kinesitherapeut muss für den Patienten ein separates « Paket » von 18 Sitzungen verwalten.
Dieser Ansatz ermöglicht es, die Erstattungsregeln einzuhalten und zugleich eine optimale Betreuung zu gewährleisten.
Darf man zwei chronische Pathologien (Fb) kumulieren?
Gemäß der Nomenklatur (§14) ist es möglich, eine Fb zu melden, auch wenn eine andere Fb bereits in Behandlung ist.
In diesem Fall erhält der Patient während des Jahres der Meldung der zweiten Fb zweimal 60+20 Sitzungen (60+20 für die erste Fb und 60+20 für die zweite).
Ab dem 01.01. des folgenden Jahres werden die Behandlungen der beiden Pathologien « globalisiert », und der Patient kann dann nur noch 60+20 Sitzungen in Anspruch nehmen.
Mein Patient ist in Palliativpflege, geht aber in ein Altenheim, welchen Code verwende ich?
Wofür steht der Code der konsultativen Untersuchung?
Die konsultative Untersuchung ist eine von einem Arzt verordnete Sitzung, die dazu dient, auf dessen Verlangen eine vollständige Bilanz zu erstellen.
Es handelt sich nicht um eine Behandlung, sondern um eine eingehende Bewertung auf Grundlage der Verordnung.
👉 Codes und Beträge für eine Betreuung in der Praxis:
Pathologietyp Code Betrag Konventionierte Erstattung
Laufende Pathologie (C) 560092 30,80 € 28,30 €
Akute Pathologie (Fa) 563091 30,80 € 28,80 €
Chronische Pathologie (Fb) 563695 30,80 € 28,80 €
Schwere Pathologie (E) 560733 30,80 € 29,42 €
Palliativ — Nicht anwendbar (nur am Wohnsitz)
Peripartum — Nicht anwendbar
ℹ️ Anmerkungen:
Die konsultative Untersuchung unterliegt einer ärztlichen Verordnung.
Es gibt keinen spezifischen Code für das Peripartum noch für die Palliativpflege.
Die angegebenen Beträge betreffen eine Betreuung in der Praxis.
Darf man den Code für Palliativpflege für einen Patienten in einem Altenheim verwenden?
Welchen Berichtscode darf man je nach Pathologie Ihres Patienten abrechnen?
- Laufende Pathologie (C) → Intake Patient 567033: 1x/Jahr/Patient → 7,19 €.
- Akute Pathologie (Fa) → Bericht 563076: 1x/Pathologie → 32,86 €.
- Chronische Pathologie (Fb) → Bericht 563673: 1x/Kalenderjahr → 32,86 €.
- Schwere Pathologie (E) → Bericht 560711: 1x/Jahr → 32,86 €.
- Peripartum & Palliativ → kein Berichtscode vorgesehen.
💬 Diese Beträge betreffen eine Betreuung in der Praxis.
Für konventionierte Kinesitherapeuten werden all diese Berichte vollständig erstattet. Die Erstattungsdiskriminierung gilt für das Obige, die Erstattung verringert sich also um 25%
Brauche ich eine neue Verordnung für einen Patienten, der einen Aufenthalt im Altenheim hatte?
Ich habe eine Verordnung in einem Kalenderjahr begonnen und beende sie in einem anderen. Wie verhält es sich mit den Zählern?
- Laufende Pathologie:
Der Zähler der Sitzungen sowie die Anzahl der pathologischen Situationen werden am 1. Januar auf null gesetzt. Die laufende Verordnung kann jedoch fortgesetzt werden.
Der Intake-Code des Patienten (Aktengebühr) kann nur einmal pro pathologischer Situation in Rechnung gestellt werden. Erstreckt sich diese über mehrere Kalenderjahre, kann der Code nicht erneut erstattet werden.
Beispiel: Wenn Sie am 31. Dezember 2024 12 Sitzungen auf einer Verordnung über 18 Sitzungen durchgeführt haben, beginnen Sie am 1. Januar mit einem neuen Zyklus von Codes von 1 bis 9, um die 6 verbleibenden Sitzungen abzuschließen.
- Akute Pathologie:
Sie setzen die laufende Verordnung fort, doch der Zähler **wird nicht auf null gesetzt**, da diese Pathologie von Datum zu Datum gewährt wird. Der Bilanzcode ist **ein einziges Mal** pro pathologischer Situation erstattungsfähig.
- Chronische Pathologie:
Hier wird der Zähler der Sitzungen auf null gesetzt, doch die laufende Verordnung bleibt gültig.
Der schriftliche Bericht ist **1x/Jahr abrechenbar.
Beispiel: Am 31. Dezember 2024 haben Sie 76 Sitzungen im Jahr durchgeführt, davon 16 für die letzte Verordnung. Im Januar 2025 wird der Zähler zurückgesetzt und Sie befinden sich bei der 17. Sitzung, um diese Verordnung abzuschließen.
- Schwere Pathologien und Palliativpflege:
Diese Pathologien sind nicht in der Anzahl der Sitzungen begrenzt. Sie setzen die Verordnungen daher ohne Unterbrechung bis zum Enddatum der Statuszuerkennung fort, sofern es ein solches gibt.
- Postpartum:
Die 9 Sitzungen sind 1x pro Schwangerschaft abrechenbar. Die Zähler werden daher nicht auf null gesetzt.