Häufige Fragen
Alles, was Sie über die Mitgliedschaft, die Nomenklatur und die Konventionierung wissen müssen.
Wann und wie kann ich mich konventionieren?
Sie können sich jederzeit im Laufe des Jahres über das Portal ProSanté konventionieren.
https://webapps.riziv-inami.fgov.be/MyPortalFrontOffice/
Wann und wie kann ich mich dekonventionieren?
Sie können sich nur während eines vom LIKIV festgelegten Zeitraums dekonventionieren, wenn den Kinesitherapeuten eine neue Konvention vorgeschlagen wird. Überschreiten Sie diese Frist, müssen Sie bis zur nächsten Konvention warten, um sich zu dekonventionieren. Um sich zu dekonventionieren, gehen Sie auf das
Portal ProSanté
Wie erhalte ich die Informatikprämie?
Um die Informatikprämie zu erhalten, müssen Sie die 3 folgenden Kriterien erfüllen:
Im Antragsjahr konventioniert sein.
Im Antragsjahr mindestens 500 Leistungen erbracht haben.
Über eine zugelassene Software verfügen (z. B.: Kinéquick, CareConnect usw.).
Anschließend müssen Sie zu Beginn des Kalenderjahres nach dem Ausübungsjahr einen Online-Antrag auf dem Portal ProSanté stellen, um die Prämie von 800 € zu erhalten.
Beispiel: Den Antrag Anfang 2025 für das Jahr 2024 stellen.
Welche Vorteile bietet die Konventionierung?
1) Informatikprämie : Sie können diese Prämie erhalten, wenn Sie die Kriterien erfüllen.
2) Sozialstatus : Zugang zu spezifischen Sozialvorteilen, wie zusätzlichen Rentenansprüchen.
3) Finanzielle Sicherheit für den Patienten :
- Die Tarife werden vom LIKIV festgelegt und bieten den Patienten eine Festpreisgarantie.
- Als konventionierter Kinesitherapeut sind Sie verpflichtet, diese Tarife einzuhalten.
- Die Tarife müssen im Wartezimmer deutlich ausgehängt werden, um die Patienten zu informieren.
Darf ich als Konventionierter Honorarzuschläge verlangen?
Ja, ein konventionierter Kinesitherapeut darf in bestimmten genau festgelegten Situationen Honorarzuschläge verlangen, ausschließlich wenn dies einem Wunsch des Patienten entspricht. Diese Zuschläge werden von der Krankenkasse nicht erstattet.
Bedingungen für die Forderung eines Zuschlags :
Abweichende Uhrzeiten :
Auf Wunsch des Patienten, wenn die Sitzung vor 8 Uhr oder nach 19 Uhr stattfindet.
Wenn die Behandlung auf Wunsch des Patienten am Wochenende oder an einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt wird.
Ausnahme: Wenn die Verordnung des Arztes angibt, dass die Sitzung zwingend während dieser Zeiträume stattfinden muss, darf kein Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Informationspflicht :
Die Uhrzeiten und etwaige Zuschläge müssen deutlich im Wartezimmer ausgehängt werden.
Der Kinesitherapeut muss den Patienten vor Beginn der Behandlung über die Höhe der Honorare informieren.
Im Streitfall muss der Kinesitherapeut nachweisen, dass diese Information mitgeteilt wurde.
Grenze :
Wenn der Kinesitherapeut selbst Konsultationen außerhalb der Standardzeiten festlegt (nach 19 Uhr, vor 8 Uhr, Wochenende, Feiertage) oder auf eigene Initiative Hausbesuche anbietet, darf kein Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Das Wochenende ist definiert von Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr.
Gesetzliche Referenz:
Diese Regel ist in der Konvention in Artikel 4 §2 festgelegt.